Zusammenfassung: De Autor behandelt in seinem Beitrag die Prüfung der Tatfrage im Schöffen- und Geschworenenverfahren. Bertel zeigt anhand dreier Sachverhaltskonstellationen, nämlich der unzulässigen Abweisung von Beweisanträgen durch das Erstgericht, der ungenügenden Begründung oder erheblichen Bedenken an schuldrelevanten Urteilsfeststellungen des Erstgerichts den bestehenden Reformbedarf im Strafprozessrecht und stellt diesbezüglich die Ermöglichung der vollen Berufung auch gegen schöffen- und geschworenengerichtliche Urteile oder die Einräumung einer Beschwerdebefugnis beim VfGH gegen letztinstanzliche Strafurteile zur Diskussion. Schließlich spricht sich Bertel für eine Abschaffung des dreistufigen Instanzenzugs bei schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahrne aus.