Zusammenfassung: Die Autoren weisen in ihrem Beitrag anhand verschiedener Sachverhaltskonstellationen, die je nach dem Ausmaß der Weisungsgebundenheit differenzieren, nach, dass die Übernahme der Geschäftsführerfunktion in einer Rechtsanwalts-GmbH mit einer Beteiligungsquote von bis zu 25% nicht zwingend mit dem Verzicht auf die Gruppenkrankenversicherung verbunden sein muss.