§ 145a StPO; § 143 StPO; § 145a Abs 1 Z 1 StPO; § 149a StPO; § 92 Abs 3 Z 3 TKG 2003; § 96 TKG; § 98 TKG
Aufbauend auf einer Abhandlung von Flora, die sich mit der Frage der Zulässigkeit der Weitergabe von Auskünften, die durch das Bankgeheimnis geschützt sind, beschäftigte, erläutert der Autor die maßgeblichen Bedingungen und Rechtsgrundlagen für die Offenlegung von Stammdaten von Internetnutzern.