Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit einer Darstellung Burgstallers auseinander, der in einem Vortrag das gebotene Streben nach einer ausgewogenen Balance zwischen der Fairness und dem richtigen Verfahrensergebnis eines Strafprozesses hervorhob. Nach einer Darlegung der essentiellen grundrechtlichen Vorgaben des in Art 6 MRK normierten Fairnessgrundsatzes versucht Hollaender nachzuweisen, dass zwischen der Verfahrensfairness und der Richtigkeit des Verfahrensergebnisses keine Gleichgewichtsbeziehung, sondern vielmehr ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, da nach Meinung des Verfassers eine richtige Verfahrenslösung nur das Ergebnis einer fairen Verfahrensführung darstellen kann.