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OBDK, 29.11.2004, 16 Bkd 8/04 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStriglAnwBl 2005/7986AnwBl 2005, 248 - 249 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Vertretung einer Vertragspartei disziplinarrechtliche Folgen nach sich zieht, wenn der Rechtsanwalt seine ausschließliche Vertretung nur eines Vertragspartners bei der Konzeption des Vertrages nicht klargestellt hat.

OBDK, 29.11.2004, 16 Bkd 8/04

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