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VfGH, 28.09.2004, B 391/04 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStriglAnwBl 2005/7976AnwBl 2005, 149 - 151 Heft 3 v. 1.3.2005

§ 45 RL-BA

Der VfGH prüft, ob die Werbeeinschaltung eines Rechtsanwalts als marktschreierisch und somit als standeswidrig qualifiziert werden kann.

VfGH, 28.09.2004, B 391/04

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