Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert, dass vorprozessuale Kosten, wie zB Mahnspesen, nach der Rechtsänderung durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz selbständig eingefordert werden können.
OLG Wien, 18.10.2004, 12 R 207/04f
Rechtsgrundlagen: § 1333 ABGB; § 23 RATG