Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Beantragung de Erteilung der sogenannten großein Legitimationsurkunde für einen Konzipienten, der die Zuteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt, gegen das Disziplinarrecht der Rechtsanwälte verstößt.
OBDK, 10.05.2004, 14 Bkd 15/03