Zusammenfassung: Das OLG Linz legt dar, dass der aus einer Produktlieferung resultierende Kaufpreisanspruch der Muttergesellschaft gegen das insolvente Tochterunternehmen nicht als eigenkapitalersetzende Leistung zu qualifizieren ist.
OLG Linz, 11.06.2003, 2 R 98/03z