Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, dass die Anschuldigung der Nichtmitwirkung an der Vertragsverfassung und der damit verbundene Vorwurf des "Im-Stich-lassens" des Klienten mit den standesrechtlichen Vorgaben des Rechtsanwalts nicht in Einklang steht.
OBDK, 03.05.2004, 6 Bkd 1/02