§ 1 Abs 6 Z 3 IESG
Der OGH legt dar, dass die Ablehnung der Zahlung von Insolvenz-Ausfallsgeld für leitende Angestellte im Widerspruch zu den Vorgaben der gemeinschaftsrechtlichen Insolvenzrichtlinie steht. Bisanz erläutert in seiner Anmerkung, dass die Ausschließung leitender Angestellter nicht vom österreichischen Vorbehalt umfasst sei, sodass die Insolvenzrichtlinie unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.