§ 4 Abs 4 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
Der VwGH erörtert, dass Reisespesen nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, sofern der ausschließlich beruflich bedingte Zweck hinreichend nachgewiesen wurde. Sutter plädiert in seiner Anmerkung für eine Abweichung vom Aufgliederungsverbot bei teils betrieblich, teils privat bedingten Aufwendungen.