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Entscheidung - LG Linz, 27.08.2003, 37 R 156/03h

ZivilrechtFranz PilgerstorferAnwBl 2004/7929AnwBl 2004, 311 - 312 Heft 5 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Das LG Linz legt dar, dass § 1333 Abs 2 ABGB bei Bemessung der gesetzlichen Verzugszinsen für den Ersatzanspruch bezüglich der Verfahrenskosten nicht zugrundezulegen ist, vielmehr Zinsen in Höhe von 4 % zustehen.

LG Linz, 27.08.2003, 37 R 156/03h

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