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Entscheidung - OBDK, 14.10.2002, 1 Bkd 1/2002

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7921AnwBl 2004, 252 - 253 Heft 4 v. 1.4.2004

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die disziplinarrechtliche Ahndung einer unechten Doppelvertretung keine Schädigung einer Partei voraussetzt und legt dar, dass das Behalten des Mandats die Annahme eines geringen Verschuldensgrads ausschließt.

OBDK, 14.10.2002, 1 Bkd 1/2002

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