Zusammenfassung: Der OGH legt dar, dass Bestimmungen, die Ankaufsmöglichkeiten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie Kontrollbefugnisse über die Gesellschaft begrenzen, im Widerspruch zum Grundsatz des freien Kapitalverkehrs stehen.
OGH 13.05.2003, C-463; OGH, 13.05.2003, C-98/01