§ 51 GmbHG; § 10 FBG; § 1 KO; § 3 KO
Der OGH legt dar, dass der Geschäftsführer einer GmbH nach Einleitung des Konkursverfahrens gar nicht, der Masseverwalter nur mit Genehmigung des Gläubigerausschusses zur Anmeldung einer Firmenumgestaltung legitimiert ist.