Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag aufgrund eines konkreten Anlassfalls mit der Frage auseinander, inwieweit die Erstattung völlig unsubstantiierter Strafanzeigen gegen Rechtsanwälte mit der gebotenen freien Ausübung des Anwaltsberufs in Einklang zu bringen ist. In diesem Zusammenhang erläutert er auch die Funktion des Menschenrechtsbeirats.
Rechtsgrundlagen: § 281 StGB