§ 131 HGB; § 3 KO
Der OGH erläutert, dass die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Kommanditisten die Beendigung der KG zur Folge hat; die Fortführung erfordert eine, allenfalls auch schlüssige Beschlussfassung der Gesellschafter.
OGH, 15.03.2003, 7 Ob 183/03t