Zusammenfassung: Der Verfasser beschreibt in seinem Beitrag den örtlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit und betont dessen Stellenwert für die Heilung mangelhafter Schiedsbestimmungen. Weiters nimmt er Stellung zur Ernennung von Schiedsrichtern, der Kompetenzverteilung und den Vollzugsanordnungen in diesem Übereinkommen.