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Entscheidung - LG St.Pölten, 11.12.2002, 10 R 99/02i

AußerstreitrechtDr. Franz MüllerAnwBl 2003/7879AnwBl 2003, 338 - 339 Heft 6 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Das LG St.Pölten legt dar, dass der Bestand einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde der Erstellung einer Amtsurkunde zur grundbücherlichen Löschung nicht entgegensteht.

LG St.Pölten, 11.12.2002, 10 R 99/02i

Rechtsgrundlagen: § 178 AußStrG; § 179 AußStrG; § 131 GBG; § 132 GBG; § 133 GBG

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