Zusammenfassung: Der Autor nimmt ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2002, in dem die Strafbarkeit von DDR-Politfunktionären für die Erschießung ostdeutscher Flüchtlinge durch sogenannte "Mauerschützen" festgestellt wurde, zum Anlass, die Gliederung und Subsumtionsprüfung von (unechten) Unterlassungsdelikten eingehend zu analysieren. Dabei nimmt er insbesondere Stellung zur Kettenbeteiligung, zur Begründung der Garantenstellung sowie zur Kausalitätsprüfung, veranschaulicht aber auch die Charakteristika des vom Element der Tatherrschaft geprägten deutschen Teilnahmesystems.