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Entscheidung - LG Klagenfurt, 15.02.2002, 3 R 378/01z

ZivilrechtDr. Mag. Bernd Peck, RechtsanwaltsanwärterAnwBl 2003/7869AnwBl 2003, 222 - 223 Heft 4 v. 1.4.2003

Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt erörtert, dass Internet-Domainbezeichnungen keinen Verfahrensgegenstand eines Besitzstörungsverfahrens bilden können.

LG Klagenfurt, 15.02.2002, 3 R 378/01z

Rechtsgrundlagen: § 339 ABGB

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