Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt erörtert, dass Internet-Domainbezeichnungen keinen Verfahrensgegenstand eines Besitzstörungsverfahrens bilden können.
LG Klagenfurt, 15.02.2002, 3 R 378/01z
Rechtsgrundlagen: § 339 ABGB
Zusammenfassung: Das LG Klagenfurt erörtert, dass Internet-Domainbezeichnungen keinen Verfahrensgegenstand eines Besitzstörungsverfahrens bilden können.
LG Klagenfurt, 15.02.2002, 3 R 378/01z
Rechtsgrundlagen: § 339 ABGB