Zusammenfassung: Das LG für ZRS führt aus, dass die irrtümliche Bezugnahme auf den Normalkostentarif den Zuspruch von Vertretungsspesen nicht ausschließt.
LGfZRS, 12.12.2002, 36 R 434/02v
Rechtsgrundlagen: § 419 ZPO
Zusammenfassung: Das LG für ZRS führt aus, dass die irrtümliche Bezugnahme auf den Normalkostentarif den Zuspruch von Vertretungsspesen nicht ausschließt.
LGfZRS, 12.12.2002, 36 R 434/02v
Rechtsgrundlagen: § 419 ZPO