§ 86 VfGG; § 48 BAO; § 294 BAO; § 295 BAO
Der VfGH erörtert, dass die Erlassung eines Bescheids nach § 48 BAO durch das BMF den Beschwerdeführer, der die Ablehnung von Verlustvorträgen bei der Einkommensteuerveranlagung bekämpft, klaglos stellt und somit die Einstellung des Beschwerdeverfahrens zur Folge hat.