§ 67 StPO; § 68 StPO; § 72 StPO
Der OGH legt dar, dass die Mitwirkung des Richters an der Beschlussfassung der Ratskammer nicht dessen Ausschließung von der Hauptverhandlung erfordert und weist auf die Ablehnungsmöglichkeiten von Richtern hin.
OGH 28.06.2001, 15 Os 65/01