§ 87 AktG; § 113 AktG
Der OGH führt aus, dass die Aktionärsminderheit anlässlich der Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat keine alphabetische Reihung der vom Mehrheitsaktionär vorgelegten Kandidatenliste fordern kann.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 7/02d
§ 87 AktG; § 113 AktG
Der OGH führt aus, dass die Aktionärsminderheit anlässlich der Wahl eines Vertreters in den Aufsichtsrat keine alphabetische Reihung der vom Mehrheitsaktionär vorgelegten Kandidatenliste fordern kann.
OGH 18.12.2002, 3 Ob 7/02d