Zusammenfassung: Die Autoren erläutern die Strafbarkeitsvoraussetzungen und die teleologische Zielsetzung des § 28 Abs 3 SMG und kritisieren die Rechtsprechung des OGH, der bereits bei Inverkehrbringen oder Einführen mehrerer Teilmengen von Suchtgiftstoffen die gewerbsmäßige Inverkehrsetzung einer großen Menge bejaht.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 3 SMG; § 28 Abs 6 SMG; § 29 StGB; § 27 SMG