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Grundlegendes und anderes zur "Dritthaftung" des Abschlussprüfers

HandelsrechtWertpapierrechtDr. Ulrich Torggler LL.M, Assistenzprofessor, CornwellAnwBl 2003, 618 - 620 Heft 11 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Torggler nimmt in seiner Replik Bezug auf einen Beitrag von Wenusch, in dem dieser die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gegenüber Kapitalanlegern für eine unkorrekte Bestätigungsklausel prüfte und die teleologische Zielsetzung des § 275 Abs 2 HGB erörterte.

Rechtsgrundlagen: § 275 HGB; § 255 AktG; § 122 GmbHG; § 1311 ABGB; § 277 HGB

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