Zusammenfassung: Die OBDK beschreibt die disziplinarrechtlichen Folgen und die Strafwürdigkeit eines Rechtsanwalts, der der gegnerischen Partei ohne Einwilligung deren Rechtsvertreters ein Schriftstück zustellt.
OBDK, 19.05.2003, 16 Bkd 2/03
Rechtsgrundlagen: § 18 RL-BA; § 3 DSt