Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Rechtsauskunft an einen ausländischen Mandanten im Rahmen des Anwaltsberufs erfolgt und somit dem Standesrecht unterliegt. Weiters prüft die OBDK die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts, der Mandantengelder zurückbehält und keinen Gerichtserlag veranlasst.
OBDK, 30.06.2003, 11 Bkd 1/03