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Entscheidung - OBDK, 30.06.2003, 11 Bkd 1/03

RechtsanwaltStriglAnwBl 2003/7892AnwBl 2003, 559 - 560 Heft 10 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Rechtsauskunft an einen ausländischen Mandanten im Rahmen des Anwaltsberufs erfolgt und somit dem Standesrecht unterliegt. Weiters prüft die OBDK die disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts, der Mandantengelder zurückbehält und keinen Gerichtserlag veranlasst.

OBDK, 30.06.2003, 11 Bkd 1/03

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