§ 70 ARHG; Art 14 Abs 1 lit a EurAuslÜbk; Art 12 Abs 2 lit a EurAuslÜbk
Der OGH erörtert die Vorgangsweise zur Erlangung der nachträglichen Genehmigung zur Strafverfolgung des ersuchten Staates im Fall des Auftretens zusätzlicher strafbarkeitsrelevanter Fakten, die der ursprünglichen Auslieferungsgenehmigung nicht zugrundegelegt wurden.