§ 75 AktG
Der OGH erörtert, dass die Kündigung eines Vorstandsmitglieds ohne diesbezügliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats erst mit der Zustimmung des Aufsichtsrats rückwirkend Rechtswirksamkeit erlangt und nimmt Stellung zum Entzug des Vertrauens durch die Hauptversammlung.