Zusammenfassung: Im Beitrag wird anhand des Beispiels des käuflichen Erwerbs eines Pferdes geprüft, ob die gesetzliche Vermutungsregel des § 924 ABGB auch bei Auftreten von Sachmängeln bzw Krankheiten bei Tieren zur Anwendung gelangt und wer zum Nachweis des Fehlers verpflichtet ist. Der Autor beschreibt die teleologische Zielsetzung der Norm, definiert den Krankheitsbegriff und erörtert, dass Tiermängel vom Regelungsgehalt der Gewährleistungsrichtlinie nicht hinreichend erfasst sind.