Der OGH legt dar, dass sich die Person des Anspruchsgegners danach unterscheidet, ob der Mieter bei Rückgabe der Wohnung die Erstattung notwendiger oder nützlicher Kosten geltend macht.
OGH 22.02.2001, 2 Ob 40/01y
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Der OGH legt dar, dass sich die Person des Anspruchsgegners danach unterscheidet, ob der Mieter bei Rückgabe der Wohnung die Erstattung notwendiger oder nützlicher Kosten geltend macht.
OGH 22.02.2001, 2 Ob 40/01y
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