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Entscheidung - OGH, 03.04.2001, 4 Ob 59/01g

ZivilrechtAnwBl 2002, 302 Heft 6 v. 1.6.2002

§ 1409 ABGB

Der OGH beschreibt den maßgeblichen Informationsstand des Übernehmers eines Unternehmens, um dessen Verantwortlichkeit für Schadenersatzpflichten des Rechtsvorgängers zu begründen.

OGH 03.04.2001, 4 Ob 59/01g

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