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Veto zu Temelin? Die Brüsseler Vereinbarung vom 29.11.2001

Öffentliches RechtDr. Harald Sitta, Rechtsanwalt, WienAnwBl 2002, 87 - 89 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur rechtlichen Qualifikation des Übereinkommens von Brüssel vom 29.11.2001, das zwischen Österreich und der tschechischen Republik anlässlich der Diskussion um die allfällige Einlegung des Vetorechts gegen den EU-Beitritt Tschechiens wegen des Atomkraftwerks in Temelin getroffen wurde.

Rechtsgrundlagen: Art 65 B-VG; Art 50 B-VG

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