Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Umgestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens aus Perspektive des Rechtsschutzbeauftragten, wobei er sich mit dem Gesetz über besondere Ermittlungsmethoden (Rasterfahndung, Lauschangriff etc.) und den in der Entwurfsvorlage vorgesehenen Rechtsmittelmöglichkeiten besonders auseinandersetzt. Weiters tritt er, zum Ausgleich für den sich verringernden Bezug zum Bürger, für die Errichtung einer Service- und Informationsstelle ein, als welche, so der Verfasser, zweckmäßigerweise die Staatsanwaltschaft fungieren sollte. Schließlich nimmt Machacek noch Stellung zum Gesetzesentwurf eines Kriminalpolizeigesetzes.