Zusammenfassung: Der Verfasser skizziert die Entwicklungstendenzen in der Novellierung des italienischen Zivilprozessrechts und hebt einzelne Neuerungen, wie die Festlegung von Präklusivfristen, die Einsetzung der Friedensrichter, die Beseitigung der Differenzierung zwischen Bezirks- und Landesgericht, die Schaffung eigener Gerichtsabteilungen für lange unerledigte Verfahren und die 1999 vorgenommene grundlegende Umgestaltung der gesamten Justizverwaltung besonders hervor.