Zusammenfassung: Das OLG Linz erörtert, dass die Wertungen der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung nach § 41a StGB sowie generalpräventive Erwägungen gebieten, die aktive Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden nach Rechtskraft des Strafurteils bei Entscheidung über die bedingte Strafnachsicht zu berücksichtigen.
OLG Linz, 20.06.2000, 9 Bs 645/00