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Entscheidung - OLG Linz, 20.06.2000, 9 Bs 645/00

StrafrechtDr. Richard Soyer, Universitätsdozent, Rechtsanwalt; Mag. Dr. Roland Kier, RechtsanwaltsanwärterAnwBl 2001/7765AnwBl 2001, 417 - 419 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Das OLG Linz erörtert, dass die Wertungen der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung nach § 41a StGB sowie generalpräventive Erwägungen gebieten, die aktive Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden nach Rechtskraft des Strafurteils bei Entscheidung über die bedingte Strafnachsicht zu berücksichtigen.

OLG Linz, 20.06.2000, 9 Bs 645/00

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