Zusammenfassung: Der Verfasser skizziert in seiner Anmerkung die rechtliche Entwicklungsgeschichte der Wohnsitzdefinition im österreichischen Recht und nimmt kritisch Stellung zu einem Schreiben des BMI, der den Hauptwohnsitz als bestimmendes Element der allgemeinen Gerichtszuständigkeit festlegt.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 1 JN; § 1 MeldeG