Zusammenfassung: Die OBDK verneint die Zulässigkeit der Gründung einer OEG zwischen einem Rechtsanwalt und -anwärter sowie die Forderung eines zinsenlosen Darlehens für diesen Zweck bei sonstiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf ihre Vereinbarkeit mit den guten Sitten.
OBDK, 18.12.2000, 16 Bkd 16/00