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Entscheidung - LG Wels, 11.03.1999, 23 R 138/00h

ZivilprozessrechtDr. Ludwig PramerAnwBl 2001/7750AnwBl 2001, 283 - 285 Heft 5 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Das LG Wels beurteilt die Tauglichkeit eines abweichenden Sachverständigengutachtes, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu begründen.

LG Wels, 11.03.1999, 23 R 138/00h

Rechtsgrundlagen: § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

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