Zusammenfassung: Die OBDK prüft, ob die erst nach zwei Monaten erfolgte Ablehnung der Vertretung eines Klienten disziplinäre Folgen für den Rechtsanwalt auslöst.
OBDK, 02.07.2001, 11 Bkd 5/99
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 RAO; § 9 Abs 1 RAO
Zusammenfassung: Die OBDK prüft, ob die erst nach zwei Monaten erfolgte Ablehnung der Vertretung eines Klienten disziplinäre Folgen für den Rechtsanwalt auslöst.
OBDK, 02.07.2001, 11 Bkd 5/99
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 RAO; § 9 Abs 1 RAO