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Entscheidung - VfGH, 03.03.2000, B 25,26/99

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7691AnwBl 2000, 567 - 568 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 2 Abs 3 Z 1 RAO; § 2 Abs 4 RAO; § 3 Abs 1 RAO; § 3 Abs 2 RAO; § 3 Abs 3 RAO

Der VfGH nimmt Stellung zur Anrechenbarkeit des Doktoratsstudiums auf die Ausbildungszeit des Konzipienten und legt dar, dass bei gleichzeitiger Praxistätigkeit bei einem Rechtsanwalt keine mehrfache Anrechnung zulässig ist.

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