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Entscheidung - OBDK, 29.05.2000, Bkv 3/00

RechtsanwaltStriglAnwBl 2000/7692AnwBl 2000, 568 - 569 Heft 9 v. 1.9.2000

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass der Mutterschutzurlaub auf die Pflichtausbildungszeit der Konzipientin anzurechnen ist.

OBDK, 29.05.2000, Bkv 3/00

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RAO; § 2 Abs 2 RAO; § 3 Abs 1 MSchG; § 5 Abs 1 MSchG; MutterschutzRL 92/95 EWG

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