Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung nach § 28 SMG und prüft die Bemessung einer "großen Menge" an Suchtstoffen in dieser Bestimmung. Unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung des OGH sowie Lehrmeinungen spricht sie sich gegen die analoge Zugrundelegung des § 29 StGB und somit gegen Zusammenrechnung aus.