Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die gesetzeskonforme inhaltliche und formale Ausgestaltung von Anträgen an den VfGH. Nach einer Konkretisierung der einzelnen Kriterien prüft er die Zulässigkeit der analogen Zugrundelegung der Formvorschriften bei beantragter Wiederaufnahme des Verfahrens und spricht sich nach einer Erörterung einschlägiger Entscheidungen des VfGH für eine verstärkte Ermöglichung der Verbesserung inhaltlicher und formaler Mängel zur Vermeidung von Zurückweisungen der Anträge aus.