Zusammenfassung: Die OBDK erörtert die Bindungswirkung der Anweisung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer an den Kammeranwalt, auf ein Rechtsmittel zu verzichten oder dieses zurückzunehmen. Weiters prüft sie eine Verletzung des Umgehungsverbots des Gegenanwalts durch Erörterung eines Vergleichsanbots mit der gegnerischen Partei.
OBDK, 05.07.1999, 7 Bkd 5/99