§ 281 Abs 1 Z 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO; § 152 StPO; § 252 Abs 1 StPO
Der OGH erörtert, dass die Missachtung der Entschlagungsberechtigung des Zeugen bei der sicherheitsbehördlichen Vernehmung keinen Nichtigkeitsgrund begründet und prüft die Voraussetzungen der Verwertung der Protokollschriften im Strafprozess.