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Entscheidung - OGH 24.06.1999, 12 Os 63/99

StrafprozessrechtAnwBl 2000, 709 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 5 StPO; § 353 StPO

Die Bindungswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung bedingt, dass der Täter niemandem gegenüber behaupten darf, die Tat, die Grundlage des Schuldspruchs bildet, nicht ausgeführt zu haben.

OGH 24.06.1999, 12 Os 63/99

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